PICT Tipps zu Silvester 171228 Ss

Was wäre Silvester ohne Feuerwerk? Zur Begrüßung des neuen Jahres brennen wir in der Silvesternacht unser Feuerwerk ab, meistens ohne größere Blessuren. Dennoch kommt es in Deutschland hundertfach zu Verbrennungen oder Augenverletzungen bis hin zu dauerhaften Hörschäden durch Silvesterfeuerwerk. So erleiden beispielsweise jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden, so eine Meldung im Deutschen Ärzteblatt im Jahre 2013. Außerdem werden in der Silvesternacht hunderte Brände durch Feuerwerkskörper ausgelöst. Die Feuerwehr Hamburg bewältigte beispielsweise  335 Brände in der Silvesternacht 2018/ 2019. Damit Ihnen und anderen kein Schaden entsteht, beachten Sie bitte folgende Hinweise.

 

 Der wichtigste Hinweis an erster Stelle

NOTRUF
112
Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, sofort 112, die Feuerwehr rufen. Leisten Sie bei Unfällen sofort  ERSTE HILFE. Bei Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandzimmers und die Wohnungstür zum Treppenraum. Warten Sie vor der Haustür auf die Feuerwehr und weisen Sie diese ein.

 

Feuerwerk ist kein Spielzeug!
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

 

Auf die Kategorie kommt es an
Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen! Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

KL. I.  :  Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM- P I.)
KL. II. :  Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM- PII.)
KL. III :  Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM- PIII.)
KL. IV :  Großfeuerwerk

Für den Privathaushalt dürfen Sie ohne behördliche Genehmigung nur die Feuerwerkskörper der Klassen I & II verwenden.

Nicht ohne das Kleingedruckte...
Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der verschiedene Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige  Brandursache.

Schotten dicht!
Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche.

Auf dem Teppich bleiben...
Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten. Selbiges gilt selbstverständlich für nicht zugelassenes oder ungeprüftes Feuerwerk (z.B. Polenböller).

Abstand!
Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden, danach 3-5m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.

In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Sie Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, einen Abstand von mindestens 50m einzuhalten. 

Fester Stand!
Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann.

Kaputt ist kaputt.
Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager - also Feuerwerk, welches nicht ordnungsgemäß gezündet hat - erneut anzünden!

Basteln ist toll! Aber bitte nicht mit Feuerwerk!
Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren. Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist gefährlich!

Vorrat sicher aufbewahren.
Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.

 

Bitte beachten Sie diese und die Sicherheitsratschläge der Hersteller, damit Sie Ihr Feuerwerk auch wirklich genießen können. Und falls doch etwas passiert: rufen Sie 112 - die Feuerwehr. Wir sind für Sie da.

 

Quellen: Umwelbundesamt.de, Hamburg.de

Die Aufzählung von Tipps und Sicherheitsratschlägen zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk ist nicht abschließend. Die Sicherheitshinweise des Herstellers sind unbedingt zu beachten und anzuwenden.

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